Antworten rund um Therapie und Privatpraxis.
Gut zu wissen
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Ist Ihre Frage nicht dabei? Melden Sie sich gerne – ich helfe Ihnen persönlich weiter.
Eine Privatpraxis rechnet ihre Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern direkt mit den Patientinnen und Patienten bzw. deren privater Krankenversicherung.
Es gelten keine Budget- oder Quartalsvorgaben der Kassen, dafür sind Termine flexibel und mit kurzen Wartezeiten möglich. Die Behandlung steht privat Versicherten, beihilfeberechtigten Personen sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern offen.
Da es sich um eine reine Privatpraxis handelt, kann ich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten leider nicht annehmen. Für eine Behandlung sollten Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sein oder die Kosten selbst tragen.
Bei Fragen dazu berate ich Sie gerne telefonisch während meiner telefonischen Sprechzeit (dienstags 9 – 10 Uhr).
Je nach Versicherungssituation werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder von Ihnen selbst getragen.
Den genauen Umfang der Erstattung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, da die Tarife unterschiedlich sind.
Die Abrechnung orientiert sich an der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ). Die konkreten Kosten je Sitzung bespreche ich transparent mit Ihnen im Erstkontakt, sodass Sie von Beginn an Klarheit haben.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) und beziehe deren Bezugspersonen mit ein.
Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem wir das Anliegen, mögliche Ziele und den Rahmen der Zusammenarbeit klären. So finden wir gemeinsam heraus, ob die Therapie passt.
Den Erstkontakt können Sie bequem über das Kontaktformular oder telefonisch herstellen.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Häufigkeit und Gesamtdauer richten sich nach dem individuellen Anliegen und werden gemeinsam abgestimmt.
Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Bezugspersonen ein wichtiger Teil des Prozesses. Eltern werden – je nach Alter und Anliegen – in geeigneter Form einbezogen, etwa durch begleitende Elterngespräche.
Ja. Alle Gesprächsinhalte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Als Privatpraxis kann ich Termine in der Regel kurzfristiger anbieten, als es in der kassenärztlichen Versorgung üblich ist. Melden Sie sich gerne über das Kontaktformular – ich antworte so bald wie möglich.
Schreiben Sie mir gerne – ich beantworte Ihr Anliegen persönlich.